Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
GlanzWerk
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der GlanzWerk, im Folgenden „Anbieter“ genannt, und dem Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt, in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen, unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln zustande gekommen ist.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version der AGB kann auf der Website des Anbieters eingesehen werden. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die geänderten AGB gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung widerspricht.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1. Der Anbieter erbringt Reinigungsdienstleistungen gemäß den im Vertrag vereinbarten Spezifikationen. Die genaue Art, der Umfang und die Häufigkeit der Dienstleistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen.
2.2. Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten einzusetzen, sofern dadurch keine Nachteile für den Auftraggeber entstehen.
2.3. Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer kooperativen Zusammenarbeit. Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und den Anbieter über besondere Anforderungen oder Gefahren, die mit der Erbringung der Dienstleistung verbunden sein könnten, zu informieren.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.2. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Ausführung der bestellten Dienstleistung zustande.
3.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Kosten für Materialien, Anfahrt oder besondere Reinigungsmittel sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht im Preis enthalten und werden gesondert berechnet.
4.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Zahlungseingang beim Anbieter.
4.3. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, darüber hinausgehende Schäden geltend zu machen.
4.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Anbieters aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Leistungserbringung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1. Die Erbringung der Reinigungsdienstleistungen erfolgt zu den vereinbarten Terminen und Zeiten. Der Anbieter bemüht sich um eine fristgerechte Leistungserbringung, übernimmt jedoch keine Haftung für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen, Krankheit oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände entstehen.
5.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Anbieter Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten erhält und die Räumlichkeiten in einem Zustand sind, der die vereinbarten Reinigungsarbeiten ermöglicht. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass keine Gegenstände oder Materialien vorhanden sind, die die Arbeit behindern oder gefährden könnten.
5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter über alle relevanten Informationen und Besonderheiten zu informieren, die für die Ausführung der Reinigungsarbeiten von Bedeutung sein könnten, einschließlich eventueller Sicherheitsrisiken oder besonderer Reinigungsanforderungen.
5.4. Sollte der Anbieter aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, an der Ausführung der Reinigungsarbeiten gehindert werden, so behält sich der Anbieter das Recht vor, den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
6. Abnahme und Gewährleistung
6.1. Die erbrachten Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich begründete Mängelrügen gegenüber dem Anbieter erhebt. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden.
6.2. Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln ist der Anbieter zur Nachbesserung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nur im Rahmen der Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 7 dieser AGB.
6.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Leistung, sofern nicht eine längere gesetzliche Frist zwingend vorgeschrieben ist.
7. Haftung
7.1. Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2. Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch den Anbieter oder dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
7.3. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.4. Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7.5. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, sofern der Anbieter eine Garantie übernommen hat oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.
8. Vertragsdauer, Kündigung
8.1. Die Vertragsdauer richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
8.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt wird.
8.3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
9. Datenschutz
9.1. Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und gemäß der Datenschutzerklärung, die auf der Website des Anbieters einsehbar ist.
9.2. Der Auftraggeber willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Vertragszwecks gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Regelung als vereinbart.
10.2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
10.4. Der Anbieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.
